Rassehunde-Zucht Verband Deutschland e.V.
Rassehunde-Zuchtverband - Deutschland e.V. (RVD)

Zucht­bestimm­ungen

des Rassehunde-Zucht Verband Deutschland e.V. (RVD)

Zuchtbestimmungen für Rassehunde
und Eintragungsbedingungen in das
Zuchtbuch des RVD (UCI)
RAHMENZUCHTORDNUNG!


Artikel 1

Die Zucht- und Eintragungsbedingungen des RVD/UCI dienen als Richtlinie für alle Mitgliedsvereine! Spezialvereine haben das Recht, eine speziell für ihre Rasse geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muß jedoch vom RVD-Zuchtausschuß anerkannt werden. Diese dürfen jedoch nicht milder, sondern im Interesse der jeweiligen Rassehundezucht nur strenger abgefasst sein.

 

Artikel 2

 

Alle von den Mitgliedsvereinen aufgestellten Spezialzuchtordnungen sind zur Genehmigung in zweifacher Ausfertigung dem RVD-Vorstand vorzulegen. Liegt keine Spezialzuchtordnung vor, so tritt automatisch für die jeweilige Rasse die RVD-Rahmenzuchtordnung in Kraft.

 

Artikel 3

 

In das Zuchtbuch des RVD werden grundsätzlich alle Würfe eingetragen, sofern die Elterntiere eine reinrassige Abstammung nachweisen können. Der Nachweis ist damit erbracht, wenn beide Eltern über eine von der RVD anerkannte Ahnentafel verfügen. Außerdem müssen beide Elterntiere vor der Paarung die Zuchtzulassung schriftlich bestätigt haben, mit Datum und Unterschrift des Zuchtwartes, oder im Ausnahmefall durch den ihm zugeteilten Tierarzt. Eine Ausstellungsbewertung wird nicht als Zuchtzulassung anerkannt.

 

Artikel 4

 

Welpen mit morphologischen Mängeln werden ebenfalls in das Zuchtbuch eigetragen, jedoch erhalten die Ahnentafeln „Zur Weiterzucht nicht zugelassen wegen ……“ Eventuelle Mängel bei der Wurfabnahme sind von dem Zuchtwart auf dem Wurfmeldeschein zu vermerken. Bei Inzucht und Inzestzucht muß vor der Paarung die schriftliche Genehmigung von dem zuständigen Hauptzuchtwart oder dem Zuchtausschuss eingeholt werden. Diese Genehmigung ist zur Wurfeintragung mit an das Zuchtbuchamt einzureichen. Solche Anpaarungen müssen begründet werden.

 

Artikel 5

 

Jeder Züchter muß vor der beabsichtigten Paarung mit dem für ihn zuständigen Zuchtwart Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen, zwecks Auswahl eines passenden Deckrüden.

 

Artikel 6

 

Voraussetzung für die Zuchttiere sind: Rassehunde bis 45 cm Widerristhöhe:
Mindestalter Rüden ab 12 Monate , Hündinnen ab 15 Monate mit einer gültigen Zuchtzulassung, Kniegelenksluxationen sind zuchtausschließende Fehler. Rassehunde über 45 cm Widerristhöhe:

Mindestalter 18-24 Monate mit einer gültigen Zuchtzulassung und einer HD-Auswertung.

 

Bei Gebrauchshunden ist rasseunterschiedlich auch ein Abrichtekennzeichen für die — Zuchtverwendung erforderlich.

• Höchstalter für Zuchttiere:

• Rassen unter 45 cm WH:

• Rüden bis Lebensende, Hündinnen bis 8 Jahre

• Rassen über 45 cm WH:

• Rüden bis Lebensende, Hündinnen bis 8 Jahre

 

Bei hochwertigen Vererbern kann der Hauptzuchtwart über dieses Alter hinaus eine Zuchtverwendung für einen weiteren Wurf genehmigen. Mit Hunden, die diese Zuchtvoraussetzungen nicht erfüllen, darf nicht gezüchtet werden. Die Welpen erhalten keine Papiere und der Züchter muß mit einem Zuchtverbot rechnen. Zuständig für die Überwachung der Bedingungen der Zuchtordnung sind die Zuchtwarte der Mitgliedsvereine. Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf über den zuständigen Zuchtwart dem Zuchtbuchamt zu melden.

 

Artikel 7

 

Es können nur 2 Hitzen nacheinander belegt werden, aber nur wenn die Verfassung der Hündin es erlaubt und wenn vom Decktag zum nächsten Decktag mindestens 6 Monate liegen. Jede 3 Hitze muss auf jeden Fall ausgesetzt werden wobei zu beachten ist, dass vom letzten Wurftag zum nächsten Decktag ein Zeitraum von mindestens 12 Monate liegen muss.

Außerdem wird gefordert, daß die Welpen beim Züchter die erforderlichen Schutzimpfungen erhalten. Diese dürfen nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. Der Zuchtwart hat bei der Wurfabnahme Einsicht in die Impfpässe zu erhalten.

 

Artikel 8

 

Zur Wurfeintragung sind folgende Unterlagen erforderlich: Wurfmeldeschein, Original Ahnentafel der Hündin, Fotokopie der Ahnentafel des Rüden, Zuchtzulassung beider Tiere, bei Großrassen HD-Befund, evtl. errungene Titel beider Tiere und bei Neueintragung eines Zwingernamens sind 3 Namen zur Auswahl einzusenden.

Hinweis: Die Unterschriften des Züchters und des Zuchtwartes oder Tierarzt dürfen auf dem Wurfmeldeschein nicht fehlen. Der Zuchtwart oder Tierarzt bestätigt die Richtigkeit der im Wurfmeldeschein (oder Wurfabnahmeprotokoll) gemachten Angaben. An dieser Stelle nochmals der Aufruf an die Zuchtwarte oder Tierärzte , die Angaben auf dem Meldeschein genau zu kontrollieren und zu überprüfen!
Achtung: Bei ausländischen Papieren ist eine deutsche Übersetzung beizulegen. Ansonsten übernimmt das Zuchtbuchamt nicht die Kosten für fehlerhafte ausgestellte Papiere.

Einzelne Benotungen von Ausstellungen, wie z. B. Vorzüglich I, II ect. , Sehr Gut, Gut ect. können nicht in die Ahnentafel mit aufgenommen werden. Tagestitel wie z. B. Weltsieger, Europasieger, usw. können nur begrenzt in die Ahnentafel aufgenommen werden, hier wird aus Platzgründen „Multisieger“ verwendet.

 

Artikel 9

 

Lässt ein Züchter (kann nur eine Person sein) den ersten Wurf eintragen, so ist ein Zwingername zu beantragen. Dieser wird und kann nur RVD geschützt werden. Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen.

 

Artikel 10

 

Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit denselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht von mehreren Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Jeweils der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben » A« dann »B« usw.

 

Artikel 11

 

Den Aufdruck » Körzucht « erhalten die Ahnentafeln jener Welpen, deren Eltern auf einer Körung mit der Note » Sehr gut « angekört worden sind. Bei Gebrauchshunderassen ist auch eine bestandene Schutzhundeprüfung und analog bei Jagdgebrauchshunderassen eine Jagdverbandsprüfung nachzuweisen.

 

Artikel 12

 

Bei der » Leistungszucht « müssen die Eltern die bestandene Prüfung n. PO und die Großeltern ebenfalls ein Ausbildungskennzeichen führen. Für Jagdgebrauchshunderassen wieder analog.

 

Artikel 13

 

Als Züchter gilt grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Decktages. Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden. Der Käufer muß die Welpen unter seinem Namen als Züchter beim Zuchtbuchamt anmelden. Jegliche anderen Vereinbarungen beim Verkauf müssen vom Züchter und Käufer schriftlich festgehalten werden und sind evtl. dem Zuchtbuchamt bei der Wurfeintragung mit einzusenden.

 

Artikel 14

 

Die Züchter dürfen nur gesunde und geimpfte Welpen verkaufen. Die Abgabe der Welpen darf nicht unter der 8. Woche erfolgen. Die jeweiligen Würfe müssen vollständig dem Zuchtbuchamt gemeldet werden. Es dürfen vor der Wurfabnahme noch keine Welpen abgegeben werden, sonst erhält der gesamte Wurf keine Papiere. Die Wurfabnahme findet frühestens durch den Zuchtwart in der achten Lebenswoche statt.

 

Artikel 15

 

Wird mit Rassen gezüchtet, die in verschiedenen Spielarten auftreten, dürfen jeweils nur Zuchtpartner der gleichen Variante gepaart werden.

 

Artikel 16

 

Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung wie z.B. unwahre Angaben auf dem Deckschein oder der Wurfmeldung, nicht vollständige Angaben der Welpenzahl, vorgetäuschte Ammenaufzucht, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden wie folgt geahndet:

1. durch schriftliche Verwarnung

2. durch zeitweise Zuchtsperre (ca. 1-2 Jahre)

3. durch totale Zuchtsperre

4. durch Ausschluss des Züchters

(er kann in keinem anderen Verband aufgenommen werden.)

 

Artikel 17

 

Nachweislich schlechten Vererbern kann die Zuchtzulassung entzogen werden.

 

Artikel 18

 

Die RVD ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit zu besichtigen.

 

Artikel 19

 

Bei Streitigkeiten innerhalb von Vereinen kann der RVD-Zuchtausschuß angerufen werden. Bei Vereinen, die keine eigene Zuchtordnung haben, tritt die RVD-Rahmenzuchtordnung in Kraft.

KONTAKT


Sebastian Jürgens (Vorsitzender)

Telefon: +49 6324 91 10 478

E-Mail: info@rassehunde-zuchtverband.de

ADRESSE


Rassehunde-Zucht Verband Deutschland e. V.

Schäferwäldchen 41

67454 Hassloch

LETZTES UPDATE


 

07.10.2024